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   BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 2.79   

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https://dejure.org/1981,6108
BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 2.79 (https://dejure.org/1981,6108)
BVerwG, Entscheidung vom 25.03.1981 - 7 C 2.79 (https://dejure.org/1981,6108)
BVerwG, Entscheidung vom 25. März 1981 - 7 C 2.79 (https://dejure.org/1981,6108)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Überwachungsbeiträge für das Abschleppen von "Lighter-aboard-ship" (Lash) -Leichtern bei der Schleusendurchfahrt - Regelungsgegenstand des § 21 Abs. 1 d Gesetz über den gewerblichen Binnenschiffsverkehr (BSchVG) - Merkmal der Verkehrsleistung "zwischen deutschen Lade- ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 05.03.1974 - 1 BvL 27/72

    Weinwirtschaftsabgabe

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 2.79
    Damit sind auch die Voraussetzungen gegeben, von deren Vorliegen das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 10. Dezember 1980, NJW 1981, 329 ff.; ferner BVerfGE 37, 1 [BVerfG 05.03.1974 - 1 BvL 27/72] [16 f.]) die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Erhebung außersteuerlicher Sonderabgaben abhängig gemacht hat.
  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 2.79
    Damit sind auch die Voraussetzungen gegeben, von deren Vorliegen das Bundesverfassungsgericht (Urteil vom 10. Dezember 1980, NJW 1981, 329 ff.; ferner BVerfGE 37, 1 [BVerfG 05.03.1974 - 1 BvL 27/72] [16 f.]) die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Erhebung außersteuerlicher Sonderabgaben abhängig gemacht hat.
  • RG, 16.10.1907 - I 39/07

    Rechtliche Natur des Schleppvertrages

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 2.79
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß nicht nur Floßhölzer, sondern auch Schiffe als Frachtgüter des Schleppverkehrs in Betracht kommen, wenn sie - wie die Lash-Leichter des vorliegenden Falles - nautisch unselbständig und unbemannt und damit selbst Gegenstand eines Transport- und Frachtvertrages sind (vgl. RGZ 67, 10 [12]; 86, 424 [429]; Schaps-Abraham, Das Seerecht in der Bundesrepublik Deutschland, Seehandelsrecht, 4. Aufl. 1978, RdNrn. 9 und 23 vor § 556; Vortisch-Zschucke, Binnenschiffahrts- und Flößereirecht, 3. Aufl. 1964, § 26 Anm. 1 c und 9 b).
  • RG, 10.07.1915 - I 276/14

    Schiffs- und Floßgläubigerrecht

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 2.79
    Dabei ist zu berücksichtigen, daß nicht nur Floßhölzer, sondern auch Schiffe als Frachtgüter des Schleppverkehrs in Betracht kommen, wenn sie - wie die Lash-Leichter des vorliegenden Falles - nautisch unselbständig und unbemannt und damit selbst Gegenstand eines Transport- und Frachtvertrages sind (vgl. RGZ 67, 10 [12]; 86, 424 [429]; Schaps-Abraham, Das Seerecht in der Bundesrepublik Deutschland, Seehandelsrecht, 4. Aufl. 1978, RdNrn. 9 und 23 vor § 556; Vortisch-Zschucke, Binnenschiffahrts- und Flößereirecht, 3. Aufl. 1964, § 26 Anm. 1 c und 9 b).
  • Drs-Bund, 19.01.1968 - BT-Drs V/2494
    Auszug aus BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 2.79
    Die Klägerin hat sich dadurch, daß sie mit ihren Schleppschaffen Leistungen im Binnenschiffsverkehr erbracht hat, in den Kreis der abgabepflichtigen Binnenschiffahrttreibenden begeben, die durch gemeinsame Geschäftsinteressen verbunden sind und denen das Abgabeaufkommen für den Zweck zufließt, den Abbau des Tonnageüberhangs in der Binnenschiffahrt zu fördern und dadurch ruinösen Wettbewerb zu verhindern (BT-Drucks. V/2494 zu Art. 1 Nr. 16 S. 36).
  • BGH, 03.07.1975 - II ZR 71/73

    Sinn und Zweck des Frachtenbildungsverfahrens des Binnenschiffsverkehrsgesetzes -

    Auszug aus BVerwG, 25.03.1981 - 7 C 2.79
    Diese auf Fortbewegung von Gütern gerichtete Verkehrsleistung ist es, die § 21 Abs. 1 BSchVG lückenlos erfassen will, um sie der Frachtenbildung zu unterwerfen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juli 1975 in LM BSchVG Nr. 4 = MDR 1975, 1003).
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